Schlaganfall Selbsthilfe
Kreis Konstanz e.V.
Geschäftsstelle
Kasernenstr. 81
78315 Radolfzell
Schlaganfall Selbsthilfe Kreis Konstanz e.V
Ortsgruppen
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Konstanz,
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Radolfzell
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Singen
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Stockach (Gründ. 17.09.2012)
Als rechtsfähiger selbständiger Verein (e.V.) eingetragen in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Radolfzell unter Abt. VR Nr. 444
Finanzamt Singen Steuer Nr. 18163/80250
Freistellungsbescheinigung vom 26.07.2011
Das Finanzamt hat uns am 26. 07. 2011 als gemeinnützigen Verein anerkannt und eine für die nächsten 18
Monate gültige vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erteilt.
“Die Körperschaft Schlaganfall Selbsthilfe Kreis Konstanz dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich
und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.”
Für Spenden und Zuwendungen zur satzungsgemäßen Verwendung dürfen wir daher steuerbegünstigende
Spendenbescheinigungen ausstellen..
Es ist sichergestellt, dass Spenden ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Spenden
werden nicht für gesellschaftliche Anlässe verwendet. Diese Kosten werden von den Mitgliedern selbst
getragen. Auch für die Teilnahme in den Bewegungsgruppen wird den Mitgliedern ein Eigenanteil berechnet.
Ziel der Selbsthilfegruppe ist auch, “allen” Mitgliedern die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu
werden entsprechende Angebote organisiert. Diese Kosten werden übrigens nicht über die Spenden finanziert,
es sei denn, sie sind genau zu diesem Zweck bestimmt worden.
Ganz wichtig sind die Bewegungsgruppen, die professionell von qualifizierten Personen geleitet und geführt
werden. In der Gruppe wird insbesondere die Konzentration, die Koordination, das Gleichgewicht und die
Beweglichkeit gefördert und trainiert. Diese Bewegungsgruppen treffen sich wöchentlich an festen Tagen in
Konstanz, Radolfzell und Singen. Vielen sind diese Bewegungsgruppen sehr wichtig. Einige nehmen sogar
lange Anfahrten in Kauf um daran teilzunehmen. Die Bewegungsgruppen sind sehr gut besucht und zeigen
erstaunliche Erfolge. Es wird hier eben regelmäßig in der Gruppe auf ein gemeinsames Ziel hin gearbeitet,
und die Erfolge sind bei sich und den Andern sichtbar und bemerkbar.
Der Verein hat keine Zugangsbeschränkungen und ist für alle Betroffenen, Angehörigen und Interessierten
offen. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge. Damit soll den Betroffenen der Zugang zu den Gruppen ohne
eigene finanzielle Aufwendungen ermöglicht werden. Die Erfahrung zeigt, dass mit den schweren
gesundheitlichen Störungen oft auch ein erheblicher Einkommensverlust einhergeht. Für viele Betroffene
wären auch geringe Beiträge nur mühsam zu finanzieren. Wir sind deshalb neben den allgemeinen
Fördermitteln auch auf Spenden angewiesen. Jede Spende ist uns willkommen.
Wir freuen uns darauf,
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Ihre Spende in der Spenderliste zu erwähnen,
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Ihr Logo in unseren Publikationen anzubringen
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Ihr Logo in unsere Internetpräsenz einzufügen
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Ihre Unterstützung medienwirksam zu erwähnen
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Einen Link auf Ihre Seite einzurichten
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Ihr Logo bei Veranstaltungen an gut sichtbarer Stelle zu präsentieren
Unsere Flyer und sonstige Info-Blätter finden große Verbreitung. Sie werden in Apotheken, Arztpraxen,
Krankenhäusern, Kliniken, Ämtern sowie Einkaufszentren und weiteren sich bietenden Gelegenheiten
ausgelegt.
Bereits kurze Zeit nach Gründung unserer Ortsgruppen zeigt sich eine große Nachfrage. Es melden sich
immer mehr Betroffene. Die Ausweitung der Ortsgruppen zeichnet sich bereits ab, muss aber noch
zurückgestellt werden. Die benötigten öffentlichen Mittel haben eine lange Anlaufzeit. Um so wichtiger ist es
jetzt, den Finanzrahmen möglichst kurzfristig über Spenden zu bestreiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.und Ihr Verständnis
Margarete Strübig
(Vorsitzende)
* Bei Erstellung der Steuererklärung oder der Bilanz zeigen sich manchmal noch steuerlich nutzbare freie Beträge. Es
wäre schön, wenn bei deren Verwendung auch die “Schlaganfall Selbsthilfe” in die Überlegung einbezogen würde.